Mitarbeitervertretungen
Mitarbeitervertretungen

Wichtige Anlaufstelle

MAV-Vorsitzende legen Wert auf vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber

Im Caritasverband Lünen-Selm-Werne gibt es gleich zwei Mitarbeitervertretungen. Die MAV Verband ist zuständig für die Belegschaft der Verwaltung, des Altenzentrums St. Norbert, der Sozialstationen und der Offenen Ganztagsschulen, die MAV St. Josef für das Altenwohnhaus St. Josef in Selm. „Vor einigen Jahren übernahm der Caritasverband von der Kirchengemeinde St. Josef die Trägerschaft für das Altenwohnhaus. Die eigenständige MAV ist geblieben“, erklärt Iris Schulze-van Loon, Vorsitzende der MAV St. Josef. Sie arbeitet gut mit Andrea Blanke- Piepenkötter, der Vorsitzenden der MAV Verband, zusammen und die beiden ergänzen sich prima.

Schlichtungsstelle noch nie benötigt

„Die Aufgaben der MAV sind eindeutig geregelt und festgelegt“, weiß Schulze-van Loon. So wird auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber Wert gelegt. „Das klappt auch sehr gut. Sicherlich gab es schon mal kleinere Probleme, aber es ließ sich immer alles für beide Seiten zufriedenstellend regeln.

Mitarbeitervertretung des Altenwohnhauses St. Josef
Mitarbeitervertretung des Altenwohnhauses St. Josef

Die Schlichtungsstelle haben wir also noch nie gebraucht“, bemerkt Andrea Blanke- Piepenkötter mit einem Augenzwinkern. Die MAV ist erste Anlaufstelle für Anregungen und Beschwerden der Mitarbeiter. „Im Altenwohnhaus St. Josef werden häufig Fragen zur Dienstplangestaltung gestellt“, berichtet Iris Schulze-van Loon. „Bei uns ist das wesentlich vielschichtiger, weil wir für den kompletten Verband zuständig sind und dadurch auch oft mit allgemeineren Fragen konfrontiert werden“, sagt Andrea Blanke-Piepenkötter.

Dass die Arbeit der MAV auf den ersten Blick für manche Mitarbeiter abschreckend wirkt, kann man sich leicht vorstellen, denn es geht oft um rechtliche Fragen. Wenn man Schulze-van Loons Erklärungen folgt, ist alles aber gar nicht so kompliziert: „Die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) dienen als konkreter Leitfaden und regeln Dinge wie Vergütung, Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit, Urlaubsanspruch. Was in den AVR nicht behandelt ist, kann durch eine Dienstvereinbarung zwischen Dienstgeber und MAV ausgemacht werden. Beispielsweise wurde für die Durchführung der Mitarbeiterbefragung so eine Vereinbarung abgeschlossen.“

Mitarbeitervertretung Verband
Mitarbeitervertretung Verband

„Jeder, der sich entscheidet, bei uns mitzuarbeiten, hat Anspruch auf Fortbildung und wird für seine MAV-Arbeit freigestellt. Auch zeitlich ist der Einsatz in der MAV überschaubar, unsere Sitzungen finden vierzehntägig statt. Dazu kommen alle drei Monate die Treffen mit dem Vorstand“, erklärt Andrea Blanke-Piepenkötter.

Mitarbeiterbefragung ist wichtiges Instrument

Die Mitarbeitervertretungen erfüllen eine wichtige Aufgabe in Bezug auf Unternehmenspläne, Dienstvereinbarungen und Informationsweitergabe. „Wir wünschen uns mehr Teilnahme bei Versammlungen, bei Umfragen und bei Wahlen“, merkt Iris Schulzevan Loon an und verweist auf die geringe Beteiligung bei der letzten Mitarbeiterbefragung. „Das ist schade, denn so drückt das Ergebnis nicht die Meinung der Mehrheit aus.“ „Die Befragung ist anonym und bietet die Möglichkeit, Veränderungen und Verbesserungen anzustoßen. Wenn keiner was sagt, kann sich nichts verändern“, sagt Andrea Blanke-Piepenkötter und hofft, dass die Beteiligung beim nächsten Mal höher ist.

Mitarbeitervertretung – Wichtige Anlaufstelle

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