BusinessBike
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Innerbetriebliches Vorschlagswesen

Fahrrad-Leasing für Mitarbeitende

Gut für die Fitness – Besser für die Umwelt – Genial für den Geldbeutel

Das ist Fahrrad-Leasing nach dem Dienstrad-Prinzip: Dank der 0,25-Prozent-Regel für Fahrräder kann jeder Mitarbeitende einfach mit einem Leasing-Rad profitieren. Ein echter Gewinn für alle – und jeden Einzelnen.

Der Weg zum neuen Traum-Fahrrad:

1 – Portal-Anmeldung

Unter mein.businessbike.de/s3bXVesMgX8KRgm8cYJs können Sie sich im Portal registrieren und einen Antrag auf Nutzungsüberlassung stellen („Quickstart machen“). Dabei zu Beginn der Registrierung den richtigen Dienstgeber – Caritasverband, Caritas Services, bzw. Caritas Betriebe – auswählen.

2 – Bevollmächtigung

Ihr Antrag wird geprüft und Sie erhalten die Vollmacht, ein Angebot für ein Fahrrad einzuholen, freizugeben und die Übernahme zu bestätigen. 

3 – Angebotserstellung

Sie können sich aus dem Sortiment eines Fachhändlers gemäß den Produktbedingungen ein Angebot unterbreiten lassen. Das Angebot stellt der Händler ins Portal, welches Sie im Anschluss bestätigen müssen. Das Angebot hat eine befristete Gültigkeit und ist jederzeit stornierbar.

4 – Bestellung

Sie können das Angebot im Portal selbst freigeben. Mit der Freigabe wird ein rechtsverbindlicher Einzelabruf zwischen Ihnen und dem Caritasverband erzeugt und die Bestellung im Fachhandel ausgelöst.

5 – Terminvereinbarung

Ist das Fahrrad nicht direkt mitnahmebereit, vereinbaren Sie mit dem Händler einen Abholtermin. 

6 – Übernahme

Für die Übernahme des Fahrrads im Fachhandel erhalten Sie einen Übernahme-Code und müssen sich mittels Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Mit der Bestätigung erklären Sie rechtsverbindlich, das Fahrrad mangelfrei übernommen zu haben. 

Fragen & Antworten zum Businessbike

Allgemeine Themen

Berechtigt sind grundsätzlich alle Mitarbeitenden, mit folgenden Ausnahmen:

  • Auszubildende und Bundesfreiwilligendienstler
  • Mitarbeitende in Probezeit oder befristet Beschäftigte
  • Mitarbeitende in Altersteilzeit oder befristet berentete Mitarbeitende
  • Mitarbeitende, die sich in Privatinsolvenz befinden
  • Mitarbeitende, die geringfügig beschäftigt sind.

Ja, Sie können Ihr Fahrrad dienstlich und privat nutzen.

Nein, Sie dürfen nur ein Fahrrad beziehen.

Ehegatten, Lebensgefährten oder in häuslicher Gemeinschaft lebende Familienangehörige des Dienstnehmers dürfen das Fahrrad ebenfalls benutzen. Die Nutzung durch andere Personen ist unzulässig. 

Mittlerweile sind es schon über 6.000 Händler, die mit BusinessBike kooperieren. Einen Fahrradhändler in Ihrer Nähe finden Sie auf einer Händlerkarte unter: www.businessbike.de/de/haendlerkarte

Entscheiden Sie sich für einen Online-Händler, läuft die Abwicklung
per E-Mail statt. Nehmen Sie dazu Kontakt mit dem Kundenservice Ihres Online-Händlers auf. Innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung müssen Sie als Nutzer die vertragsgemäße, mangelfreie Übernahme des Fahrrads im Portal bestätigen.

Ihre persönlichen Daten können Sie selber über das BusinessBike Portal ändern, der Arbeitgeber hat keinen Zugriff auf Ihr Portal und Ihre persönlichen Angaben.

Melden Sie sich im BusinessBike Portal an, klicken Sie im oberen Bereich auf Ihr Profil. Unter „Meine Daten“ können Sie problemlos Ihre persönlichen Daten ändern.

Nein, Änderungen im Angebot können leider nicht vorgenommen werden. Der Arbeitgeber und der Fahrradhändler muss das Angebot stornieren, sodass der Fachhändler erneut ein Angebot unterbreiten kann.
Oder Sie lehnen das Angebot des Händlers ab, wenn Sie mit dem Inhalt nicht einverstanden sind und nehmen Kontakt zum Händler auf zwecks neuem Angebot.

Quickstarts und Angebote sind maximal 8 Wochen gültig. Nachdem der Quickstart freigegeben ist, haben Sie 8 Wochen Zeit, sich ein Fahrrad auszusuchen, damit der Fahrradhändler noch in dieser Frist ein Angebot erstellen kann. Nach 8 Wochen verfällt der Quickstart und wird automatisch storniert.
Ein neuer Quickstart lässt sich aber mit wenigen Klicks neu beantragen.
Sobald das Angebot eingestellt ist, haben Sie wieder weitere 8 Wochen Zeit, um das Angebot anzunehmen.

Bereits freigeschaltete Angebote können nur vom Arbeitgeber und dem Fachhändler über das Kontaktformular auf dem Portal storniert werden.
Nehmen Sie in einem solchen Fall bitte Kontakt mit beiden Parteien auf.

Rund um's Geld

Sie können Ihre Nettoleasingrate mit dem Vorteilsrechner von BusinessBike berechnen. Klicken Sie dafür in Ihrem Portal auf „Rechner“ und füllen Sie unter „Erweiterte Einstellungen“ alle Felder korrekt aus.

Wichtig: Bitte geben Sie unter „Vorsteuerabzugsberechtigung“ 0 % an!

Durch die steuerlichen Ersparnisse, die Übernahme der Serviceprämie und der
Vollkaskoversicherung können Sie bis zu 40 % im Vergleich zum herkömmlichen
Direktkauf sparen.

Der Dienstgeber trägt die Kosten für die Vollkaskoversicherung und die Serviceprämie.

Mehr Informationen zu der Vollkaskoversicherung und der Serviceprämie finden Sie weiter unten.

Bei der Entgeltumwandlung entscheidet der Mitarbeitende einen Teil des vertraglich vereinbarten Arbeitsentgelts nicht in bar, sondern als Sachbezug, für den Zeitraum der Überlassung des Leasinggegenstandes (Fahrrad) zu erhalten.

Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber einen Teil des monatlichen Gehalts in Höhe der Leasingrate einbehält und dafür dem Mitarbeitenden das Fahrrad überlässt.
Durch die Umwandlung entsteht ein steuerlicher Vorteil, wodurch Sie beim Fahrradleasing bis zu 40 Prozent im Vergleich zum herkömmlichen Kauf sparen.

Nutzen Sie den Vorteilsrechner, um Ihre Leasingrate auszurechnen und den sich Ihren Sparvorteil anzeigen zu lassen.

Wichtig: Bitte geben Sie unter „Vorsteuerabzugsberechtigung“ 0 % an!

Die zusätzlichen Dienst- oder Sachleistungen, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmer:innen zukommen lässt, werden steuerrechtlich als geldwerte Vorteile behandelt. Sie unterliegen § 8 des Einkommensteuergesetzes (EstG) und sind damit für Arbeitnehmer:innen Teil des steuerpflichtigen Arbeitslohns.
Es wird ein Geldbetrag ermittelt, der Ihren Vorteil durch das neue Bike abbildet. Dieser Betrag entspricht 0,25 % des Bruttolistenpreises Ihres Bikes.

Während der gesamten Leasinglaufzeit steht Ihnen das Premium Service-Budget in Höhe von 575,00 € (175,00 € p.a.) zur Verfügung. Das Budget können Sie flexibel für Inspektion, verschleißbedingte Reparatur & Co einsetzen.
Ihr BusinessBike ist außerdem über die Vollkaskoversicherung mit 0 € Selbstbeteiligung ohne Bagatellschadensgrenze abgesichert. Die Mobilitätsgarantie bei Pannen, Unfällen oder Diebstahl des Bikes bietet einen europaweiten Pick-up-Service rund um die Uhr.
Auch mit drin: ein jährlicher UVV-Check beim Besuch im Fachhandel.

Störfallmeldungen

Für Services und Schadensregulierungen gehen Sie auf Ihren Fachhändler zu – dieser kann alles Weitere mit unserem Versicherungspartner im Portal abwickeln. Halten Sie dabei Ihre BusinessBike-Card griffbereit, die Sie bei erfolgreicher Übernahme Ihres Fahrrades digital erhalten.

Im Falle einer Kündigung oder eines Dienstausfalls, wird die Ratenzahlung zum Ende des Monats gestoppt und das Bike muss abgegeben werden. Das heißt es kommen keine zusätzlichen Kosten auf Sie zu, dafür können Sie die Leistung aber nicht mehr in Anspruch nehmen.

Sobald Sie nach der Elternzeit wieder Ihren Dienstantreten läuft das Leasing regulär weiter.

Sollten Sie sich in Folge einer Kündigung dafür entscheiden das Bike selber abzuzahlen, kann auch das in die Wege geleitet werden. In diesem Fall haben Sie keine steuerlichen Vorteile durch die Gehaltsumwandlung mehr und die Kosten für die Serviceprämie und die Vollkaskoversicherung müssen Sie ebenfalls selbst übernehmen.

Eine Leasing-Laufzeit dauert 36 Monate. Kurz vor Ablauf der Laufzeit unterbreitet BusinessBike Ihnen ein Kaufangebot per Mail. Eine feste Zusage zu einem Kaufangebot am Leasingende darf BusinessBike allerdings, aus steuerlichen Gründen, vorab nicht machen.

Entscheiden Sie sich gegen eine Übernahme des Fahrrads, holt BusinessBike es einfach wieder ab und Sie können ein neues Fahrrad leasen.

Haben Sie Fragen zum BusinessBike?
BusinessBike Logo

Wenden Sie sich gerne an die Personalabteilung unter:
businessbike@caritas-luenen.de
Tel. 02306 7004-1266

Caritasverband Lünen-Selm-Werne e.V.
Personalabteilung
Lange Straße 84
44532 Lünen

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